Außerunterrichtliche Lernhilfe

Eine Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) ist eine Hilfe für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Bereich

  • Lesen und/oder Rechtschreiben (Lese-Rechtschreibschwäche)
  • Rechnen (Rechenschwäche/Dyskalkulie).

Wir beraten Sie auch zu Lern- und Leistungsproblemen und Teilleistungsstörungen (Lese-, Rechtschreib- oder Rechenstörungen) unabhängig von einem Anspruch auf AUL.

Wer kann eine AUL erhalten?

Schülerinnen und Schüler, die

  • ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben
  • in Hamburg eine Schule (staatlich oder privat) besuchen
  • insgesamt in der Lage sind, die Anforderungen der besuchten Schulform zu erfüllen
  • im Bereich Lesen und/oder Rechtschreiben die 3. bis 6. Klasse besuchen
  • im Bereich Rechnen die 2. bis 4. Klasse besuchen
  • besondere Schwierigkeiten im Bereich Lesen/Rechtschreiben oder im Bereich Rechnen haben
  • Weitere Informationen zur AUL (z.B. zum Antrag, zum Verfahren, Vordrucke, etc.) finden Sie unter http://www.hamburg.de/aul .

Eine Kostenübernahme für eine solche Außerunterrichtliche Lernhilfe in Form einer Lerntherapie erfolgt durch die Schulbehörde. Die Eltern stellen einen Antrag über die Schule. Jeder Einzelfall wird gründlich geprüft. Ein positiver Bescheid beinhaltet regelhaft keine Anerkennung einer Rechtspflicht, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt.