Mit welchen Fragen und Anliegen kann ich mich an die Beratungsabteilung des ReBBZ wenden?
Wenn Ihr Kind in eine Schule geht, die zur Region Süderelbe gehört, können Sie sich mit schulischen Fragen und Problemen an uns wenden. Dies können sein:
- Lernschwierigkeiten
- Motivationsprobleme
- Verhaltensprobleme
- Konflikte und Gewalt
- Mobbing
- „Schulschwänzen“
- psychische Probleme Ihres Kindes
- Krisen
- schwierige familiäre Situationen
- Fragen zur Inklusion
Wie funktioniert die Anmeldung bei uns?
Sie erreichen unser Büro während der Schulwochen
montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr
unter der Telefonnummer 040 – 42 88 93 04.
Bei dem ersten kurzen Gespräch schildern Sie uns, worum es geht, und wir nehmen die Daten Ihres Kindes auf. Innerhalb einer Woche übernimmt dann eine Fachkraft aus unserem Team Ihre Anfrage und meldet sich bei Ihnen. Meist vereinbaren wir dann einen Termin zu einem ausführlichen Gespräch in unserer Beratungsstelle.
Wir haben dann gemeinsam Zeit um zu erfassen, was das Problem ist – aber auch, über welche Stärken Ihr Kind verfügt. Uns interessiert auch, welche Versuche Sie vielleicht schon selbst unternommen haben, um das Problem anzugehen und was davon geholfen hat.
Soll mein Kind beim ersten Gespräch dabei sein?
Das hängt ganz davon ab, wo das Problem liegt, aber auch davon, wie alt Ihr Kind ist. Wir entscheiden dies gemeinsam mit Ihnen.
Informiert das ReBBZ gleich die Schule?
Nein. Ihre Anmeldung bei uns wird vertraulich behandelt, denn wir stehen unter Schweigepflicht. Möglicherweise entscheiden wir später mit Ihnen gemeinsam, ob die Schule einbezogen werden sollte.
Wie geht es dann weiter?
Manchmal reicht schon das eine Gespräch, um Wege und Lösungen zu finden. Häufig ist es aber nötig, noch weiter zu „forschen“, das heißt, weitere Informationen zu sammeln. Wir führen dann – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – Gespräche mit den Lehrkräften Ihres Kindes, beobachten den Unterricht, schauen uns die Schulunterlagen Ihres Kindes an, lesen Berichte von anderen Einrichtungen (z.B. von Kliniken, Ärzten oder Therapeuten) und sprechen vielleicht auch mit Ihrem Kind.
Wenn es sinnvoll ist, führen wir auch mit Ihrem Kind einen oder mehrere Tests durch oder bitten Sie, es bei einem Facharzt untersuchen zu lassen. Anschließend tragen wir alle gewonnenen Informationen noch einmal mit Ihnen zusammen. Dieses Gespräch kann auch gemeinsam mit der Lehrerin /dem Lehrer Ihres Kindes geführt werden.
Wir entwickeln dann gemeinsam Ziele für Ihr Kind und besprechen, wie diese Ziele erreicht werden können.
Was wird dann getan?
Wie es dann ganz konkret weiter geht, hängt natürlich sehr vom Problem und von den vereinbarten Zielen ab. Es kann zum Beispiel sein, dass wir Ihnen und/oder Ihrem Kind eine weitere Beratung anbieten. Oder es werden Fördermaßnahmen empfohlen, die in der Schule von Lehrkräften, SozialpädagogInnen angeboten werden. Möglicherweise empfehlen wir auch, Kontakt mit einer Erziehungsberatungsstelle, dem Jugendamt oder einer therapeutischen Einrichtung aufzunehmen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Was ist, wenn sich die Schule an das ReBBZ wendet?
Wir bitten die LehrerInnen, Sie als Eltern so bald wie möglich darüber zu informieren, damit wir auch mit Ihnen sprechen können.
Im Anschluss daran arbeiten wir genauso wie oben beschrieben.