Bei gewalttätigen Schülerinnen und Schülern kann das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) beratend hinzugezogen werden. Bei schwerwiegenden Fällen meldet eine Schule diese Gewaltvorfälle in einem geregelten Verfahren.
Mit dem zuständigen ReBBZ klärt die Schule, ob eine fachliche Unterstützung in der Bearbeitung gewünscht wird bzw. erforderlich ist. Im weiteren Verlauf vereinbaren Schule und ReBBZ, ggf. auch mit anderen Fachkräften und Institutionen, welche Handlungsschritte und Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Die Eltern werden in die Überlegungen und Maßnahmen mit einbezogen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Beratungsstelle Gewaltprävention.