Im ReBBZ bieten wir gemäß Elternwahlrecht die Beschulung für Schülerinnen und Schüler an.
Bildung im ReBBZ erfolgt unter anderem durch:
- Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten
- Sprache und/oder Lernen, ggf. in Verbindung mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Eingangs- und Förderdiagnostik
- therapieintegrativen- und individualisierten Unterricht
- Frühförderung
- Berufsorientierung und -vorbereitung
- Klasse 5 bis 11 / Erster Allgemeinbildender Schulabschluss und Mittlerer Schulabschluss
- ganztägige Bildung und Betreuung
- temporäre Lerngruppen.